Kreativleistungen, Nutzung und Umsetzungsarbeiten richtig kalkulieren.
Mit dem Projektkalkulator der Fachgruppe Werbung NÖ kalkulieren Agenturen richtig! In wenigen Schritten werden alle wichtigen Informationen abgefragt,
kalkuliert und in einem PDF-Dokument strukturiert ausgegeben. Der Kalkulator stellt keine Preisempfehlung dar!
Kreativleistung
Die Verrechnungspraxis in der Werbebranche unterscheidet zwischen Kaufverträgen für Umsetzungsarbeiten und Werkverträgen für Kreativleistungen wie Grafiken,
Texte, Illustrationen oder Konzeptideen die eine geistige Schöpfung nach sich ziehen. Das Kreativhonorar deckt daher lediglich die Arbeitszeit ab,
welche der/die Kreative für die Erbringung der Leistung benötigt.
Nutzungshonorar
Das aus der Kreativleistung entstehende Werk, zeichnet sich im Wesentlichen durch eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers aus. – Dafür steht dem/der UrheberIn laut
Urheberrechtsgesetz für die Nutzung seines Werkes ein Nutzungshonorar zu. Der Projektkalkulator der Fachgruppe zeigt, wo branchenüblich Nutzungshonorare verrechnet werden.
Standardleistungen
Die WKNÖ empfi ehlt, auf Rechnungen
klar auszuweisen, ob ein Honorar mit
oder ohne Nutzungsrecht ausgestellt wurde. Anzugeben ist, welches Nutzungsrecht mit dem Honorar
erworben wurde. Für die Berechnung der Nutzungshonorare wird ein branchenübliches Multiplikatorenmodell verwendet, das die räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Nutzungsrechte
an einem Werk berücksichtigt.